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   BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04   

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https://dejure.org/2004,10556
BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04 (https://dejure.org/2004,10556)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2004 - 5 StR 204/04 (https://dejure.org/2004,10556)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 5 StR 204/04 (https://dejure.org/2004,10556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (unabwendbares Ereignis bei Versäumnissen von Büroangestellten; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung einer Nebenklägerin in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Unabwendbarkeit der Versäumung einer Revisionsbegründungsfrist; Überlassung der Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist durch einen ...

  • Judicialis

    StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Wiedereinsetzung für den Nebenkläger bei falscher Fristberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
    Zwar kann einem Nebenkläger keine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGHSt 30, 309; BGH, Urteil vom 13. August 2002 - 4 StR 263/02 -).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
    Ein Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (vgl. BGHR StPO § 44 Verschulden 7 m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 44 Rdn. 19 f.).
  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 263/02

    Verwerfung der Revision der Nebenklägerin als unzulässig; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
    Zwar kann einem Nebenkläger keine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGHSt 30, 309; BGH, Urteil vom 13. August 2002 - 4 StR 263/02 -).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
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